Herzsport ist eine Rehabilitationsmaßnahme für Patienten mit kardialen Erkrankungen. Nach Abschluss der kardiologischen Behandlung wird zur Wiederherstellung bzw. Optimierung der durch die Erkrankung möglicherweise reduzierten körperlichen Fähigkeiten der Herzsport ärztlich verordnet und von den Krankenkassen je nach Krankheitsbild des Einzelnen finanziell über einen kurzen Zeitraum (1–2 Jahre) oder längere Zeiträume gefördert.
Alle Interessierten
Donnerstags 20:00 bis 21:30 Uhr
Sporthalle der Grundschule Köppern,
Dreieichstraße 24
Karin Peikert (Tel. 06172-71767)
Zur Teilnahme sind folgende Unterlagen unbedingt erforderlich:
Die Verordnung ist – außer bei der AOK – von der jeweiligen Krankenkasse genehmigen zu lassen. Bei der AOK ist eine Genehmigung nicht erforderlich.
Das Belastungs-EKG darf vorerst nicht älter als 12 Monate sein. Es wird darum gebeten, nach Ablauf von längstens 12 Monaten ein aktuelles Belastungs-EKG vorzulegen. Der Aufnahmebogen ist teilweise vom Hausarzt bzw. Facharzt auszufüllen. Das Belastungs-EKG muss ebenfalls vom Hausarzt bzw. Facharzt durchgeführt und dokumentiert werden.
Bei einer Mitgliedschaft wird der Beitrag halbjährlich in Höhe von 10 € monatlich jeweils am 02.01. und 01.07. eines Jahres eingezogen. Der Abteilungsbeitrag für die Herzsportgruppe beträgt zusätzlich 2 € monatlich. Bei einer freiwilligen Mitgliedschaft, wenn also eine Verordnung vorliegt, entfällt der Abteilungsbeitrag für die Dauer der Verordnung.
Als Mitglied können Sie auf eigene Verantwortung an allen Sportangeboten der TSG teilnehmen. Teilweise wird ein zusätzlicher Abteilungs- oder Kursbeitrag fällig.
Mitbringen musst Du nur Sportkleidung, Hallenschuhe und etwas zu trinken.
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